Paketstückgeld KV

Ab Freitag den 1. Oktober werden die zugestellten/abgestellten Pakete für die Verrechnung des Paketstückgeldes systemtechnisch mitgezählt.

Da derzeit noch keine Automatisierung der Auszahlung für das Paketstückgeld für unsere KV Neu Kolleg*innen programmiert werden konnte, wird laut Aussagen des Personalchefs am Anfang mit einer quartalsweisen Auszahlung zu rechnen sein. Es wurde nochmals betont das die erste Auszahlung dazu, für die Monate Oktober und November im Dezember geplant ist.

Das bedeutet, dass für jedes zugestellte/ abgestellte Paket 6 Cent als Prämie für die Kolleg*innen die dem KV Neu unterliegen, ausbezahlt werden kann.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

Am Puls der Mitarbeiter*innen

Raimund Taschner hat in seiner Tätigkeit als Zentralbetriebsrat einige Postfilialen darunter auch der Filiale 8074 Graz-Raaba einen Besuch abgestattet. Die Freude der Mitarbeiterinnen über die Präsenz des Arbeitnehmervertreters ist trotz der teilweisen Verhüllung durch die FFP-2 Masken an den Augen ablesbar.

Aktuelle Themen des Filialnetzes wie die geplante Ausrollung der Dienstplan-Bedarfsvorschau über alle Knotenfilialen, Entwicklungen im bank99 – Business, Neuerungen bei den Sozialleistungen u.v.m. wurden analysiert. Natürlich wurden auch dabei konkrete, persönliche Hilfestellungen für die Kollegenschaft offeriert- frei nach dem Motto: „Man kann nicht immer helfen,  aber man kann immer weiterhelfen“.

Mitglieder- Ehrung

Bei der Gewerkschaftsehrung der Bezirksgruppen Weiz, Gleisdorf, Hartberg und Feldbach wurden auch zwei ehemalige äußerst erfolgreiche VPA – Vorsitzende für langjährige Mitgliedschaft geehrt. Arno Dornhofer, ehemaliger Vorsitzender Weiz (links im Bild, 40 J.) und Franz Resch, ehemaliger Vorsitzender Gleisdorf (rechts im Bild, 50 J.) bekamen nicht nur für die jahrzehntelange Mitgliedschaft, sondern auch für ihre langjährige Tätigkeit zum Wohle der Kollegenschaft,  Dank und Anerkennung von der Gewerkschaft der Post- und Telekombediensteten ausgesprochen. Christian Höllerbauer von der Landesgruppe Steiermark (Bild Mitte) nutzte die Feierstunde für einen persönlichen Dank und übermittelte die besten Grüße des Bundesvorsitzenden Manfred Wiedner!

Unser Dank gilt allen ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen die sich Tag für Tag als Personalvertreter*innen für die Mitarbeiter*innen einsetzen!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

Danke für deine Arbeit

Die meisten Personalvertreter*innen in der Post arbeiten ehrenamtlich für die Kolleginnen und Kollegen. Das bedeutet, dass die Aufgabe als Personalvertreter/in zusätzlich zu den Berufspflichten gemacht wird und dafür keine Entlohnung vorgesehen ist.

Christine Reiter ist eine diese ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen, arbeitet in St.Veit auf der Zustellbasis und zusätzlich seit vielen Jahren als VPA Vorsitzende im Bereich St. Veit an der Glan.

Zum heutigen 50zigsten Geburtstag gab es eine kleine Überraschung als Maria Klima, Iris Trippold und Andrea Kos von der FCG Frauenleitung mit einem Geschenk herzlich gratulierten.

Liebe Christine!

Wir wünschen dir alles Gute, Gesundheit, Glück, und weiterhin viel Freude bei deiner Tätigkeit als ehrenamtliche Personalvertreterin! Danke dafür!

Deine FCGler

 

 

Traumwetter Wanderung

Ein wunderbarer Tag, mit wunderbaren Menschen, so kann die FCG Countdown- Wanderung zusammengefasst werden.

Es war eine so angenehme Atmosphäre, dass man den Zusammenhalt der Kolleginnen und Kollegen richtig spüren konnte. Auch wenn es teilweise steil bergauf ging, wartete die Gruppe zusammen, sodass wieder alle Teilnehmer gesund beim Ausgangspunkt ankamen.

Die gute Luft über 1000 Meter hat sich auch auf die gute Laune positiv ausgewirkt, sodass einige noch eine Runde gehen wollten.

Der gemeinsame Weg mit dem Ziel für mehr Menschlichkeit im Betrieb zu sorgen, bleibt für alle FCGler der tägliche Antrieb! 

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

Gekommen um zu bleiben

Gekommen um (länger) zu bleiben sind die beiden Betriebsräte Raimund Taschner vom Zentralausschuss in Wien und Gerald Zannantoni vom regionalen Vertrauenspersonenausschuss Graz beim Dienststellenbesuch in der Paketzustellbase sowie im Verteilzentrum 8401 Kalsdorf.

Der morgendliche Besuch bei den emsigen Paketzusteller*innen löste eine spannende und informative Fragestunde in der Kollegenschaft aus, wobei sich der Themenbogen vom versetzten Dienstbeginn über sozialrechtliche Anliegen bis hin zu pensionsrechtlichen Bestimmungen gespannt hat.

Gekommen um zu bleiben sollte auch das Credo bei den Personalersätzen und Personalaufnahmen sein, um den heißen Herbst mit den zu erwartenden Peaks an Sendungen bewältigen zu können.

Sonderbetreuungszeit

FCG Forderung erfüllt:

Die Sonderbetreuungszeit für Eltern gilt nun doch ab dem 1. September rückwirkend.  Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund.

Das bedeutet, dass Eltern ab 1.9.2021 rückwirkend einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit haben und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab diesem Tag rückwirkend die Kosten für die Freistellung voll rückerstattet bekommen. Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zuhause betreut werden.

Genauere Infos erhalten sie bei den FCG Personalvertreter*innen vor Ort!

 

 

Geschäftsführender Vorstand von Eurofedop in Wien

Im neuen tollen Kommunikationszentrum der GÖD konnte dieser Geschäftsführende Vorstand unter Beisein vom Vizepräsidenten von Eurofedop, Manfred Wiedner endlich wieder einmal physisch abgehalten werden.

Neben statutarischen Beschlüssen wurde als Sonderbeauftragter für Mitgliedergewinnung, Hans Freiler bestellt. Auch ein neuer Eruopäischer Berufsrat für Bildung wird eingerichtet werden.

Es wurde auch fixiert, dass die große europäische Podiumsdiskussion von Eurofedop/CESI bzgl. der Überbelastung der Post- und Telekombediensteten am 14. Dezember 2021 ebenfalls in diesem neuen Veranstaltungszentrum der GÖD abgehalten wird. Dafür herzlichen Dank an den Vorsitzenden, Norbert Schnedl. Wir werden weiter darüber berichten.

In einem anschließenden Seminar wird bis Freitag zu Mittag mit 80 Teilnehmern aus ganz Europa und Experten über die Entwicklung neuer Arbeitsformen (Homeoffice, Digitalisierung, Mobile Working) diskutiert.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

 

Covid Regelung Post- Verteilzentren

Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in Logistikzentren

Anweisung des Betriebes:

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Aufgrund der mit 15. September 2021 in Kraft gesetzten 2. COVID-19-Öffnungsverordnung inkl. 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, sowie der österreichweit steigenden Fallzahlen, werden die Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in Logistikzentren wie folgt mit sofortiger Wirksamkeit angepasst:

  1. Mitarbeiter*innen, die „Geimpft“ oder „Genesen“ sind (2G-Regel), müssen wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht durchgehend eingehalten werden kann (z.B. bei der WAP-Entladung), eine FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz tragen.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wird generell das Tragen einer FFP2-Maske oder eines Mund-Nasen-Schutzes in den Räumlichkeiten der Logistikzentren empfohlen.

Geimpft bedeutet (vollständige Immunisierung):

  • zweiteilige Impfung (z.B. Biontech Pfizer):  ab dem Tag der 2. Impfung für maximal 360 Tage
  • einteilige Impfung (z.B. Johnson&Johnson): 22 Tage nach der Impfung für maximal 270 Tage
  • einteilige Impfung bei Genesenen (unabhängig vom Impfstoff) und
    • Nachweis einer molekularbiologischer Positivtestung:

ODER

    • Nachweis von Antikörpern erforderlich

gültig für maximal 360 Tage

Genesen bedeutet: Man ist, nach Ablauf der Infektion, für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis für neutralisierende Antikörper gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Folgende Nachweise sind gültig: Grüner Pass, Test-Zertifikate mit EU-konformem QR-Code, Genesungszertifikate, aufgehobene Absonderungsbescheide, Antikörpertests, Impfkarten, behördlich anerkannte Impfpässe sowie E-Impfpässe.

Eine Aufbewahrung der von den Mitarbeiter*innen vorgelegten Nachweise ist nicht zulässig. 

 

  1. Mitarbeiter*innen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen verpflichtend eine FFP2-Maske bei Tätigkeiten in den Räumlichkeiten der Logistikzentren tragen.

 

  1. In jedem Logistikzentrum ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen, der die Präventionsmaßnahmen umzusetzen und die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren hat – den Einhaltungs- und Durchführungsbeauftragen ist diese Aufgabe zu übertragen.

 

Bei Fragen zu dieser Regelung stehen Ihnen Frau Ursula Bachmair und das Team des Gesundheitsmanagements gerne als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Wir ersuchen um nachweisliche Information aller Führungskräfte der Logistikzentren und entsprechende Information der in den Logistikzentren tätigen Mitarbeiter*innen.

Die Mitarbeiter*innen des Sicherheitstechnischen Dienstes und der Konzernrevision sind beauftragt, die Einhaltung der Regelung zu überprüfen und eine Nichteinhaltung unverzüglich zu melden. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung dieser Regelung mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen ist.

 

Wir ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit besten Grüßen

Franz Nigl                                                                                                  Franz Leitner

Leitung Personalmanagement und                                                        Leitung Logistikzentren & Transport

Verantwortlich Beauftragter für Arbeitnehmerschutz

Schon wieder versetzter Dienst

Offensichtlich hat sich die „Rendi- Wagner“ Fraktion durchgesetzt, sodass auch im Betrieb wieder der versetzte Dienst eingeführt wird.

https://www.vienna.at/menschen-ohne-impfung-einschraenken-rendi-wagner-offen/7097277

Bei 80% geimpften bzw. genesenen Kolleg*innen kann der versetzte Dienst wieder aufgehoben werden.

Wir wissen nicht, ob es noch weitere Verschärfungen geben wird, sodass es sicher gut ist wenn sich noch weitere Mitarbeiter*innen gegen das Virus impfen lassen.

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Anweisung des Unternehmens:

Betreff: Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in den Zustellbasen der Distribution aufgrund 2. COVID-19 Öffnungsverordnung

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Aufgrund der mit 15. September 2021 in Kraft gesetzten 8. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, sowie der österreichweit steigenden Fallzahlen, werden die Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in den Zustellbasen der Distribution wie folgt angepasst:

  1. Mit sofortiger Wirksamkeit – d.h. ab 20. September 2021 – müssen generell alle in den Zustellbasen tätigen Mitarbeiter*innen (Administration, Vorverteilung, Zustellung, Hilfsdienste etc.), die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind, verpflichtend eine FFP2-Maske bei Tätigkeiten in den Räumlichkeiten der Zustellbasis tragen.
  2. Der versetzte / gestaffelte Dienstbeginn tritt österreichweit für alle Zustellbasen der Distribution ab 27. September 2021 unter folgenden Rahmenbedingungen in Kraft:
  3. Für den Dienstbeginn Teil 1 (=Gruppe 1) sind alle jene Mitarbeiter*innen einzuteilen, die entweder „Geimpft“ oder „Genesen“ sind:


Geimpft bedeutet (vollständige Immunisierung):

  • zweiteilige Impfung (z.B. Biontech Pfizer):  ab dem Tag der 2. Impfung für maximal 360 Tage
  • einteilige Impfung (z.B. Johnson&Johnson): 22 Tage nach der Impfung für maximal 270 Tage
  • einteilige Impfung bei Genesenen (unabhängig vom Impfstoff) und
    • Nachweis einer molekularbiologischer Positivtestung:

ODER

  • Nachweis von Antikörpern erforderlich

gültig für maximal 360 Tage


Genesen bedeutet:
Man ist, nach Ablauf der Infektion, für 180 Tage immunisiert und damit von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis für neutralisierende Antikörper gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.


Folgende Nachweise sind gültig
: Grüner Pass, Test-Zertifikate mit EU-konformem QR-Code, Genesungszertifikate, aufgehobene Absonderungsbescheide, Antikörpertests, Impfkarten, behördlich anerkannte Impfpässe sowie E-Impfpässe.

 Eine Aufbewahrung der von den Mitarbeiter*innen vorgelegten Nachweise ist nicht zulässig. 

Es gilt der Grundsatz, dass für alle Mitarbeiter*innen, die die zuvor definierten Bedingungen erfüllen, der Dienstbeginn Teil 1 (=Gruppe 1) anzuordnen ist (auch wenn es mehr als 50% der Belegschaft ist). Das Tragen einer FFP2 Maske / Mund-Nasen-Schutz in den Räumlichkeiten der Zustellbasis wird für Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 empfohlen.

Für alle anderen Mitarbeiter*innen ist der Dienstbeginn so festzulegen, dass der Großteil (mindestens 75%) der Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 ihre Arbeiten in der Zustellbasis abgeschlossen haben und sich bereits am Dienstgang befinden. Ab 27. September 2021 ist der Dienstbeginn der Gruppe 2 somit mindestens um 2 bis 2,5 Stunden nach dem Dienstbeginn der Gruppe 1 festzulegen. In jenen Zustellbasen, in denen die Mitarbeiter*innen während der Paketaufteilung räumlich von den übrigen Mitarbeiter*innen getrennt sind, kann der zeitliche Abstand zwischen dem Dienstbeginn der Gruppe 1 und Gruppe 2 auf bis zu eine Stunde reduziert werden. Die konkrete Festlegung des Dienstbeginns für die Gruppen 1 und 2 ist vom Regionalleiter in Abhängigkeit der bestehenden Rahmenbedingungen

 

  1. Fallen mehr als 80% der Mitarbeiter*innen der Zustellbasis in die unter Punkt 1. definierte Zielgruppe = d.h. es sind mehr als 80% der Mitarbeiter*innen entweder geimpft oder genesen = haben in den letzten 180 Tagen eine COVID-19-Infektion überstanden – kann der versetzte Dienstbeginn aufgehoben werden.

 

Geimpften / Genesenen wird das Tragen einer FFP2 Maske oder eines Mund-Nasen-Schutz in den Räumlichkeiten der Zustellbasis empfohlen. Für Nichtgeimpfte besteht eine Tragepflicht einer FFP2-Maske in den Räumlichkeiten der Zustellbasis.

 

  1. Mit sofortiger Wirksamkeit – d.h. ab 20. September 2021 – ist am Zustellgang generell in folgenden Situationen von allen Mitarbeiter*innen eine FFP2-Maske zu tragen:
  • beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (z.B. Gemeinde)
  • bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • beim Kund*innenkontakt in geschlossenen Räumen
  1. Beim Dienstbeginn der Mitarbeiter*innen in der Vorverteilung tritt keine Änderung ein.

 

  1. An Dienststellen mit mehr als 51 Mitarbeiter*innen muss ein*e Covid-19 Beauftragte*r bestellt werden, die*der für die Umsetzung der Covid-19-Schutzmaßnahmen an der Dienststelle verantwortlich ist.

Bei Fragen zu dieser Regelung stehen Ihnen Frau Ursula Bachmair und das Team des Gesundheitsmanagements gerne als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Wir ersuchen um nachweisliche Information der für die Zustellbasen zuständigen Regionalleiter*innen und Gebietsleiter*innen und entsprechende Information der in den Zustellbasen der Distribution tätigen Mitarbeiter*innen.

Wir ersuchen um strikte Einhaltung dieser Regelung. Eine Missachtung der getroffenen Regelung kann zu disziplinären Konsequenzen und – sollte dem Unternehmen daraus ein Schaden entstehen – auch zu Schadenersatzforderungen gegen die betreffenden Führungskräfte führen.

Die Mitarbeiter*innen des Sicherheitstechnischen Dienstes und der Konzernrevision sind beauftragt, die Einhaltung der Regelung zu überprüfen und eine Nichteinhaltung unverzüglich zu melden. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung dieser Regelung mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen ist.

Wir ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

 

Mit besten Grüßen

Franz Nigl                                                                                                                       Alois Reif

Leitung Personalmanagement und                                                        Leitung Distribution

Verantwortlich Beauftragter für Arbeitnehmerschutz