Wir brauchen mehr Mitarbeiter*innen

Viele unbesetzte Touren, teilweise Doppelschichten für die Mitarbeiter*innen in vielen Bereichen und ganz besonders in Oberösterreich.

Davon konnte sich auch Andreas Schieder von Zentralausschuss in Wels und anderen Dienststellen in Oberösterreich überzeugen. Es muss hier mehr in Eigenpersonal investiert werden, um endlich von der Mitbesorung wegzukommen, sagt auch der zuständige VPA Obmann Dietmar Weinzierl. Auch wenn teilweise Frächterunterstützung vorhanden ist, ist dies keine langfristige Lösung. Auch der Jammer mit den Sommerrayonen bei Personalunterständen, ist ein zentrales Thema.

Die ganze Belohnungsregelungen der Teamleiter*innen muss auf neue Füße gestellt werden, da das jetzige System in solchen Zeiten überhaupt nicht wirkt, sondern den Frust erhöht.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Damit sie nicht rot werden

Auslieferung Solexpro Sonnencreme für Zusteller*innen

Aufgrund der herrschenden Temperaturen hat das Gesundheitsmanagement der Österreichischen Pos AG, einmalig einen sehr hochwertigen Sonnenschutz für unsere Zusteller*innen organisiert.

Dieser Sonnenschutz ist speziell für Arbeiten in Freien entwickelt und weist mit Lichtschutzfaktor 50+ einen besonders hohen Schutz gegen Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung und erhöhtes Hautkrebsrisiko auf.
Das Produkt ist äußerst schonend und daher auch geeignet für Personen die zu Mallorca-Akne und Sonnenallergie (Polymorphe Lichtdermatose) neigen.

Der Sonnenschutz soll in der KW 27 ausgeliefert werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Klein aber fein!

Groß ist die Zustellbasis in Thörl mit ihren 12 Zustellern nicht. Aber sie sind eine Familie und halten zusammen. Auch wenn man sich sehr über die Jause und den Eiskaffee welche der Bundesvorsitzende Manfred Wiedner und der Landesvorsitzende Christian Höllerbauer vorbeibrachten freute, so konnte das über die vielen Probleme nicht hinwegtäuschen.

Dass, hier wie leider in vielen anderen Zustellbasen auch, eine Verschneidung (so wie fast alle Jahre mit einem Minus) umgesetzt wird und gleichzeitig die Minusvariante für die Sommermonate eingeführt wird, kann wirklich niemand mehr verstehen. Die FCG hat umgehend gefordert, zuerst die Umsetzung der Systemisierung durchzuführen und erst nachdem sich die Neuorganisation eingespielt hat, die Sommervariante zu fahren.

Als FCG sind wir nach wie vor gegen diese Minusvariante weil sie nunmehr den Zusteller*innen überhaupt keine Luft  mehr lässt und der Stundenkorridor sogar in den Sommermonaten steigen wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Karrieremöglichkeit im VZ 1. Schritt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

bei der stattgefunden Verhandlungsrunde zum Thema „Logistikzentren, Änderung der Führungsstruktur / Implementierung „Fachkraft Logistik“, gab es folgende Information:

In den Brief- Verteilzentren wurden vor rund 3 Jahren bereits die Team -Koordinatoren eingeführt. Das sind Arbeitsplätze in pt8 die eine monatliche Prämie von rund 275 Euro erhalten. Grundsätzlich haben diese eine ähnliche Funktion, als „primus inter pares“  wie die Teamleiter in der Zustellung.

Es ist jedoch ein etwas anderes System, da in der VZ kein Korridor vorhanden ist und es daher auch Unterschiede gibt.

Diese Team- Koordinatoren sollen nun auch in VZ- PLÖ eingeführt werden und dort die bis jetzt vorhanden „Schichtleiter“ ersetzen. Da die Schichtleiter in PT6 sind haben wir gefordert, dass es zu keinen Einkommensverlusten kommen soll. Dies wurde uns in Form eventueller PTA Zulagen zugesagt.

Als FCG haben wir in er Vergangenheit für die Team- Koordinatoren im BZW und anderen Zentren auch eine MBO eingefordert. Dies wird nun mit 1. August in Umsetzung gebracht. Bis zu 2400 Euro/Jahr MBO- Prämie sind unter der Prämisse der Zielerreichung möglich.  Genauso wie in der Zustellung will das Unternehmen in diesen Fällen die Ebit- Prämie nicht zahlen.

„Fachkraft Logistik“

 Außerdem sollen Arbeitsplätze die sich „Fachkraft Logistik“ nennen in den Verteilzentren, als erste Stufe einer Karrieremöglichkeit eingerichtet werden. Vereinfacht dargestellt ist dieser Arbeitsplatz zwischen VZ Mitarbeiter/in und Teamleiter/in angesiedelt.

Hier ist eine monatliche Überzahlung/Prämie bis zu Höhe der Zulage der Koordinatoren möglich (275,–). Maximal 10% der VZ Mitarbeiter*innen können eine solche Fachkraft werden.

Die Grundvoraussetzung dafür ist eine deutlich höhere Flexibilität , sowie die Fähigkeit zumindest in 5 unterschiedlichen auch komplexeren Arbeitsbereichen im VZ einsetzbar zu sein.

Die nächste Verhandlung dazu findet am 21. Juli statt!

 

„Versetzer Dienst“ Österreichweit aufgehoben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie von der FCG gefordert und vor mehrenen Tagen angekündigt, wurde nun der versetzte Dienstbeginn österreichweit aufgehoben. Auch eine Erleichterung beim Mund- Nasenschutz wird umgesetzt.

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Auszug aus der Anweisung des Betriebes:

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Aufgrund der mit 1. Juli 2021 in Kraft gesetzten 2. COVID-19-Öffnungsverordnung inkl. 1. Novelle zur 2. COVID-10-Öffnungsverordnung, werden die Verhaltensregelungen bei Tätigkeiten in den Zustellbasen der Distribution wie folgt mit sofortiger Wirksamkeit gelockert:

  1. Der versetzte / gestaffelte Dienstbeginn wird österreichweit aufgehoben.-
  2. Bei Tätigkeiten in der Zustellbasis sind ab sofort folgende Voraussetzungen/Rahmenbedingungen einzuhalten:

Mitarbeiter*innen, die „Geimpft“ oder „Getestet“ oder „Genesen“ sind (3G-Regel), müssen keine Mund-Nasen-Schutz-Maske/FFP2-Maske bei Tätigkeiten in den Räumlichkeiten der Zustellbasis tragen.

Geimpft bedeutet: ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung gegen COVID-19 für maximal 3 Monate gültig; bei Vollimmunisierung gilt der Impfschutz für 9 Monate (ab dem Tag der 1. Impfung)


Getestet bedeutet:
PCR-Tests gültig für 72 Stunden ab Probenentnahme; Antigen-Tests von einer befugten Stelle gültig für 48 Stunden ab Probenentnahme; kontrollierte Selbsttests (über behördliches Datenverarbeitungssystem) gültig für 24 Stunden ab Probenentnahme.


Genesen bedeutet:
Man ist, nach Ablauf der Infektion, für 180 Tage von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis für neutralisierende Antikörper gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt. Nachweis: Aufgehobener Absonderungsbescheid = für 6 Monate gültig, Antikörpertest = 3 Monate gültig

Folgende Nachweise sind gültig: Grüner Pass, Test-Zertifikate mit EU-konformem QR-Code, Genesungszertifikate, aufgehobene Absonderungsbescheide, Antikörpertests, Impfkarten, behördlich anerkannte Impfpässe sowie E-Impfpässe.

  1. Mitarbeiter*innen, die nicht geimpft oder genesen sind und keinen Nachweis gemäß Punkt a) vorlegen, müssen verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz-Maske/FFP2-Maske bei Tätigkeiten in den Räumlichkeiten der Zustellbasis

 Die Überprüfung und Einhaltung dieser Regelung obliegt den örtlichen Führungskräften.

  1. Am Zustellgang ist in folgenden Situationen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen:
  • beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (z.B. Gemeinde)
  • bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • beim Kund*innenkontakt in geschlossenen Räumen