NEWS zur Impfung

Quelle: POST AKTUELL

BEDARFSERHEBUNG CORONA-IMPFUNG NÜTZEN SIE DIE CHANCE

Die Corona-Schutzimpfung bildet einen wesentlichen Baustein, damit wir die Corona-Krise möglichst bald in den Griff bekommen. Der nationale Corona-Impfplan wurde aufgrund der Engpässe bei den Impfstoffen geändert und das betrifft auch uns: Die Impfung für die Mitarbeitenden der Österreichischen Post ist nun nicht mehr für Phase 2, sondern in Phase 3 vorgesehen. Nach derzeitigem Stand können wir voraussichtlich im 2. Quartal mit den Impfungen beginnen.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Die Post hat für alle Mitarbeitenden einen Impfstoff-Bedarf angemeldet. Für die genaue Impfplanung ist nun im ersten Schritt eine detaillierte Bedarfserhebung der tatsächlich benötigten Impfstoffdosen notwendig. Sollte jemand keinen Impfbedarf haben, ist eine Abmeldung erforderlich. Sobald der Impfstoff zur Verfügung steht, ist in weiterer Folge eine verbindliche Anmeldung für beide Teilimpfungen mit konkreten Terminen erforderlich. Berücksichtigt werden alle Personen, die sich bei der Bedarfserhebung nicht abgemeldet haben. Sie erhalten morgen ein E-Mail mit allen weiteren Informationen zur An- bzw. Abmeldung an der Impfaktion. Mitarbeitende, die keinen E-Mail Zugang haben, bekommen die Information in Papierform über ihre direkte Führungskraft.
Österreichweit wurden 35 Standorte ermittelt, die auch den medizinischen und technischen Anforderungen für die Durchführung der Impfung entsprechen. Wegen der schwierig abzuschätzenden Impfstoff-Situation ersuchen wir Sie, sich zusätzlich auch bei den öffentlich verfügbaren Impfstellen in Ihrem jeweiligen Bundesland anzumelden.

Nützen Sie die Chance zur Corona-Impfung, denn nur gemeinsam bekommen wir die Pandemie in den Griff. Für Fragen zur Corona Schutzimpfung steht Ihnen Ihr*e Arbeitsmediziner*in zur Verfügung. Den Kontakt finden Sie auf dem Aushang in der Dienststelle oder in OSKAR. Die Post unterstützt die „Initiative Österreich impft“ – viele weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite unter österreich-impft.at

Darf ich dir den Tag versüßen?

Das war der Standartsatz unseres FCG VPA–Vorsitzenden Walter Gössl in 1160/1170 Wien in der Wattgasse, als er seinen Aussagen zufolge die weltbesten FCG Faschingskrapfen gemeinsam mit dem Vorsitzenden Manfred Wiedner und dem Mitglied des Personalausschusses Egon Grüner verteilte.

Unverständnis gab es vor allem bzgl. des versetzten Dienstbeginns. Drei Stunden Unterschied sind einfach zu viel! Und die Notwendigkeit bei genügend Abstand und FFP-2 Masken nicht wirklich begründbar. Interessiert waren die Kolleg*innen natürlich auch über eine mögliche 3stufige Variantenverschneidung die im Raum steht.

Die Mitstreiter der FCG werden jedenfalls alles daran setzen, damit negative Auswirkungen auf die Beschäftigten möglichst hintangehalten werden. Am Donnerstag dieser Woche wird es bereits die achte Verhandlungsrunde mit den Schwerpunkten, Arbeitsplatzvergabe, Urlaubsmeldung und Heimfahrtgenehmigung geben.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Ein Freund ging in Pension

Unserer FCG Vertreter aus Wr. Neustadt, Josef Geißler ging mit 62 Jahren mit 1. Feb in Pension. 

Aus diesem Anlass hat er seine Kolleginnen und Kollegen der Zustellbasis Wiener Neustadt, sowie der Filiale eine Abschiedsjause spendiert. Josef zeigte sich erfreut, dass auch eine Abordnung der Christgewerkschafter gekommen war. Mit dabei waren Manfred Wiedner, Andreas Schieder, Andreas Soretz und Christian Franz von der FCG Personalvertretung.

Wir wünschen unserem „Peppi“ alles Gute für den neuen Lebensabschnitt, sowie viel Gesundheit und das sein Humor erhalten bleibe!

Bei der Vertretung der Kolleg*innen und Kollegen des Ruhestandes möchte er weiterhin der FCG Familie treu bleiben!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

A1 Member INFO

Die aktuellen Angebote von A1 für Gewerkschaftsmitglieder sind im beiliegenden Folder ersichtlich.

A1_Folder_Member_GPF_Feb_2021

Gutscheinbestellungen für die Anmeldung: gpf.post@gpf.at

PS: Wir hoffen das es in Zukunft auch endlich ein Angebot für unsere Mitglieder im Bereich des Festnetzes gibt, da bis jetzt in diesem Bereich noch sehr wenig möglich war…

 

 

Broschüre zur parteiunabhängigen FCG

Einfach anklicken und nachlesen:

FCG-Broschüre -Das sind Wir

 

Stopp der Rayonsvergrößerung

In den letzten 2 Monaten fanden mehrere Gespräche und Verhandlungen mit dem Management zur Systemisierung im Variantenmodell für die Zustellung statt. Die Forderung der FCG war und ist verbesserte Zeitwerte für die Zustellung der Pakete im Verbund, sowie eine bessere Anrechnung der sogenannten LAK Kilometer sicherzustellen. Das Management will diese Zeitwerte nach wie vor nicht erhöhen, sondern argumentiert, dass die Verbesserung für die Mitarbeiter*innen im Variantenmodell zu finden sei.

Aber was ist das eigentlich?
Einfach erklärt werden bei dieser Berechnung der Anzahl der Arbeitsplätze drei unterschiedliche Mengenprofile erstellt und auf Basis dieser, drei unterschiedliche Rayonsgrößen fixiert (Okt bis Dez weniger Haushalte; Feb, Juli August deutlich mehr Abgabestellen und 6 Monate lang ein Durchschnitt von beiden).

Papier ist geduldig, wie sich das in Praxis auswirkt ist eine andere Frage. Daher soll zumindest endlich alles angerechnet werden, was tatsächlich da ist! Bei den „Großstücken“ müsste somit eine flächendeckende Zählung und Anerkennung erfolgen, da dies ein beträchtlicher Mehraufwand für unsere Kolleg*innen ist.

Auch die unterschiedliche Topographie, Wetter bzw. Schneelage in Österreich zeigt auf, dass da Zusatzanrechnungen nötig sind.

Die freiwilligen Sonderschichten am Sonntag, welche die Köstinger- FSG im Vorjahr gefordert hatte, lehnen wir auch weiterhin ab. Nun hat sich auch noch herausgestellt, dass diese Pakete, die von den Kolleg*innen am Sonntag zugestellt wurden, auch in der Systemisierung nicht mitgerechnet werden.

Auch die Herausrechnung der „Lockdown- Monate“ April und Mai 2020 wo die Briefmenge kurzfristig massiv nach unten ging, wurde bisher abgelehnt.
Das führt dazu, dass sogar in einigen Basen mit Verbundzustellung ein Minus in der Durchschnittsvariante herauskommt!
Wir wollen eine faire Berechnung und einen Stopp der Rayonsvergrößerung, sowie die Umsetzung des Paketstückgeldes für alle!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Gratis COVID-19-Antigen-Schnelltests

Info- Apothekerkammer: 

Gratis COVID-19-Antigen-Schnelltests

ab 8. Februar 2021 in spezialisierten Apotheken

Ab Montag, 8. Februar 2021, gibt es die Möglichkeit, sich in Apotheken in ganz Österreich gratis mittels Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus testen zu lassen. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das schrittweise erweitert wird.

Eine telefonische Voranmeldung für die Testungen ist aufgrund der erwartet hohen Nachfrage unbedingt notwendig. Die Liste der Apotheken, die Gratis-Testungen anbieten, finden Sie hier:

https://www.apothekerkammer.at/gratis-schnelltests/

Gratis-Antigentests_Apotheken

2021 das Jahr des Stückgeldes

Die im Jahr 2020 gestartete Aktion „Paketstückgeld für alle“ wurde von vielen tausend Kolleginnen und Kollegen unterstützt. Auch die Übergabe der Unterschriften an den Generaldirektor und das Durchsetzen der zusätzlichen Coronaprämie war ein voller Erfolg der FCG Aktion.

Im Hinblick auf die stetig steigenden Paketmengen hat die FCG- Post das Jahr 2021 zum „Jahr des Stückgeldes für ALLE“ ausgerufen. Das bedeutet, dass nun endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden muss und diesen so wichtigen Punkt, der noch dazu von tausenden Menschen in der Post gefordert wurde, auch umgesetzt werden muss.

Eine Post- Arbeitsgruppe unter der Überschrift Paketstückgeld für KV gibt es ja schon, aber Überschriften alleine sind zu wenig.

Zeit für mehr Gerechtigkeit- Zeit für das Paketstückgeld für alle!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Covid Einreiseregelungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Anhang wird die mit BGBl. II Nr. 52/2021 vom 03.02.2021 kundgemachte

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird

inklusive der geänderten Bundesgesetzblätter und der notwendigen amtlichen Formulare zu eurer Verwendung übermittelt.
1. Ärztliche Zeugnisse und Testergebnisse
(§ 2 der COVID-19-EinreiseV)
Durch die vorliegende Ergänzung (§ 2 Abs. 2) ist einem ärztlichen Zeugnis ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis, das bestätigt, dass die im Testergebnis angeführte Person durch einen molekularbiologischen Test oder Antigen-Test negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde, nunmehr gleichgestellt, wenn dieser zumindest folgende Daten umfasst:
1. Vor- und Nachname der getesteten Person,
2. Geburtsdatum,
3. Datum und Uhrzeit der Probenahme,
4. Testergebnis (positiv oder negativ),
5. Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurch-
führenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code
(Z 5 gilt spätestens ab 28.02.2021.)
In § 2 Abs. 1 wird angefügt, dass im Falle der Inanspruchnahme des
§ 6a (= Pendler; siehe unten) die Gültigkeit zum Zweck der Einreise sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Probennahme ist.
1. Einreise aus EU-/EWR-Staaten, Schweiz, (…)
(§ 4 Abs. 2 COVID-19-EinreiseV)
Personen, die bei der Einreise die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z 1 oder
2 (= Glaubhaftmachung des Aufenthaltes in Österreich bzw. in einem, in der Anlage A angeführten Staat innerhalb er letzten zehn Tage) nicht erfüllen, haben ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis gemäß § 2 mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzulegen. Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen.
Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten.
Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.“

Weiters entfällt die Wortfolge betreffend das Vereinigte Königreich in den §§ 4 und 5 (bzw. wird durch andere Wortfolgen ersetzt), weshalb für die Einreise bzw. für Bürger aus dem Vereinigten Königreich nunmehr die Bestimmungen für die „Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten“ anzuwenden sind.
1. Pendler
(§ 6a COVID-19-EinreiseV)
Abweichend von § 4 Abs. 2 (siehe oben) und § 5 Abs. 3 und 4 (unzulässige Einreise aus sonstigen Staaten oder Gebieten bzw. die bestehenden Ausnahmen) ist die Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs
1. zu beruflichen Zwecken,
2. zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb,
3. zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,

mit einem ärztlichen Zeugnis oder einem Testergebnis gemäß § 2 möglich.
Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.
Abweichend von § 2a ist die Registrierung bei jeder Änderung der anzugebenden Daten des § 2a (Z 3, 6, 7, 8 und 9) spätestens jedoch bei Vorlage eines neuen ärztlichen Zeugnisses oder Testergebnisses, durchzuführen.
Einreisen im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu den in Abs. 1 genannten Zwecken aus Staaten oder Gebieten der Anlage A, wenn die Person bei der Einreise glaubhaft macht, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten hat, sind uneingeschränkt möglich.
Abs. 2 (neuerliche Registrierung bei jeder Änderung) gilt sinngemäß.
Das Vorliegen der Ausnahme ist bei einer Kontrolle glaubhaft zu machen.
Zudem entfällt das Land Japan in Anlage A („sichere“ Staaten).

BGBLA_2021_II_52_COVID-19-EinreiseV_Änderung BGBLA_2021_II_52_COVID-19-EinreiseV_Änderung_Anlage_E BGBLA_2021_II_52_COVID-19-EinreiseV_Änderung_Anlage_F

Mehr Fairness in Europa

Eurofedop Vorstand!

Heute fand die Vorstandssitzung von Eurofedop (European Federation of Public Service Employees)   statt. Trotz widrigster Bedingungen durch die Coronapandemie darf die europäische, gewerkschaftspolitische Arbeit nicht leiden sagte, Manfred Wiedner der Vizepräsident von Eurofedop. Natürlich fehlt die „dritte Halbzeit“ bei den Videokonferenzen, jene persönlichen bilateralen Gespräche die oft wichtiger sind, wie formale Beschlüsse.

Aber auch wenn die Bedingungen schwieriger geworden sind, werden mittlerweile auf sehr hohem Niveau sogar Kongresse abgehalten, wie der CESI Kongress Mitte Dezember 2020. Bei der morgigen Sitzung der Programmkommission von CESI, wird Manfred Wiedner die heißesten Themen die Post und Telekom betreffen einbringen.

• Weg von den Leiharbeitern und „Ich AGs“ hin zu Beschäftigungsverhältnissen mit fairer Bezahlung
• Dringend notwendige Novellierung des europäischen Postmarktgesetztes
• Grenzüberschreitende Paketzustellung
• Mindestens fünfmalige Zustellung in der Woche muss europaweit Standard bleiben! Eine, wie von vielen gewünschte Reduzierung auf zwei bis dreimal wöchentlich, würde eine massive Vergrößerung der Rayone und eine völlig neue familienfeindliche Arbeitszeitpolitik mit sich bringen

Beim CESI Vorstand am Dienstag wird es neben den beschlossenen Themen auch um die personelle Neuausrichtung der Berufsräte, wie Post und Telekom gehen.

Und am Donnerstag wird mit Posteurope (Arbeitgebervertreter) und der EU-Kommission gemeinsam mit CESI der sektorale, soziale Dialog Post abgehalten. Mit Sitz und Stimme für uns dabei, Manfred Wiedner als Präsident des europäischen Berufsrates für Post und Telekom. Die Themenschwerpunkte; Aus- Weiterbildung und lebenslanges Lernen, sowie die besten Praktiken im Zusammenhang mit dem Homeoffice.

Wir kämpfen weiter auf allen Ebenen!

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.