Sonderprämie von € 200,–für Mitarbeiter an der Front

200,– Euro Sonderprämie, für die Kollegenschaft an der Front? Für jene die tagtäglich ihre Gesundheit und die ihrer Familien aufs Spiel setzten. Und dies auch nur dann, wenn alles gut vorübergeht?! Also irgendwann Mitte Mai.

Die FCG hält weiterhin an ihrer Forderung eines 15. Monatsgehaltes fest und begründet dies wie folgt:

Am 12. März 2020, also zu Beginn bzw. dem Bekanntwerden des Ausmaßes der Coronakrise, war der Aktienkurs der Österreichischen Post AG bei 27,45 Euro! Heute, am 31. März, also nicht einmal 3 Wochen später, ist der aktuelle Kurs 32,– Euro und dies nur weil die Postler (auch die Risikogruppen) weiterhin alle Leistungen erbringen, als ob nichts passiert wäre. Diese Steigerung des Aktienkurses von 4,55,– Euro bei 67,55 Millionen Aktien bedeutet eine Wertsteigerung des Unternehmens Österreichische Post um mehr als 307.000.000,– Euro, nur von 12. März bis 31. März 2020. Und nun sollen die MitarbeiterInnen mit 3 Millionen abgespeist werden.
Wir fordern hier auch Helmut Köstinger und seine fsg auf, dass wir zumindest in dieser Frage bitte einmal,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Schutzmasken für Kunden?

Von: WIEDNER Manfred
Gesendet: Montag, 30. März 2020 14:11
An: Wöginger, August <August.Woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Mundschutzmasken auch für die Postfilialen

Sg. ÖAAB Obmann, lieber Gust!

Wir verstehen die Maßnahmen der Bundesregierung und tragen diese natürlich auch vollinhaltlich mit. Ich ersuche dich aber auch dafür zu sorgen, dass nicht nur vor den Supermarktketten der Mundschutz zur Verteilung kommt, sondern auch vor unseren 1800 Postgeschäftsstellen.

Gerade am Mittwoch den 1. April werden viele ältere Menschen zum Postamt kommen um ihre Pensionen abzuholen. Mit dieser Aktion könnten wir nicht nur die älteren Mitbewohner sondern auch unsere Kolleginnen und Kollegen wirkungsvoll vor einer möglichen Infektion schützen.

Gerade unser christlich, sozialen Gesinnung ist es geschuldet, dass wir jedes einzelne Leben und die Familien besonderen Schutz zukommen lassen, wenn wir die Möglichkeit dazu haben! Und die Schutzmasken in ausreichender Anzahl scheint derzeit nur die Bundesregierung zu haben.

Mit der Bitte um Veranlassung und danke für dein Mühe,

Manfred Wiedner
FCG Zentralausschuss Post

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Von: KLIMA Maria
Gesendet: Montag, 30. März 2020 14:36
An: BACHMAIR Ursula <Ursula.Bachmair@post.at>; CASAPICCOLA Alexander <Alexander.Casapiccola@post.at>; MITTERLEHNER Ursula <ursula.mitterlehner@post.at>; PÖLZL Georg <Georg.Poelzl@post.at>; UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; OBLIN Walter <Walter.Oblin@post.at>
Betreff: MNS-Masken verpflichtend

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie von mir in der heutigen Task Force Sitzung bereits angesprochen, hat sich das Tragen von MNS-Masken in Supermärkten für Kunden nun als verpflichtend heraus gestellt.

Dies dient zum Schutz vor einer weiteren Übertragung des Coronavirus. Um auch unsere MitarbeiterInnen am Schalter zu schützen möchte ich hier noch einmal die Forderung stellen, auch unsere Kunden wie von der Regierung vorgesehen zum Tragen von Schutzmasken zu verpflichten. Ab Mittwoch sollte das Tragen der MNS-Masken in Supermärkten Pflicht sein, dieses Datum würde sich mit dem Tag der Pensionsauszahlung in Österreich decken, an welchem mit einem vermehrten Kundenaufkommen, vor allem der älteren Menschenschicht,  in den Filialen zu rechnen ist.
Zum Schutz dieser und unserer MitarbeiterInnen sollte das Tragen von MNS-Masken aller Kunden welche eine Postfiliale betreten, genauso verpflichtend sein und dies auch so umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Klima
Österreichische Post AG
Zentralausschuss
Rochusplatz 1
1030 Wien
Mobil: +43 664 624 2780
E-Mail: maria.klima@post.at

Verpflichtende Freistellung der Risikogruppen

Traurig, dass es einer Verordnung der Bundesregierung braucht damit unsere Kolleginnen und Kollegen welche der Risikogruppe angehören endlich per Gesetz vom Dienst freizustellen sind.

Leider wurde unsere vor Wochen eingebrachte Forderung auf Freistellung aller die der Risikogruppen angehören vom Management trotz mehrfacher Intervention negiert.

Selbst Datenrechtsexperte Mayer-Schönberber sagt. „Menschenleben sind wichtiger als Datenschutz!“ Umso unverständlicher ist es, dass unser Personalchef an ihn übermittelte Bestätigungen von Ärzten, welche das Angehören zur Risikogruppe untermauern mit dem Verweis, dass wir diese Bestätigungen aufgrund der Datenschutzgrundverordnung gar nicht schicken dürften, einfach gelöscht hat!!!

Leider haben wir, wie zu erwarten war die ersten positiv getesteten Kolleginnen und Kollegen bei der Post.

Damit wir Lücken bei der Sicherheitsausstattung bei der Post auch statistisch untermauert aufzeigen können, werden wir morgen eine Umfrage bei allen Kolleginnen und Kollegen der Post über Monkey Surface starten. Bitte nehmen sie daran teil, nur wenn wir beweisen können, dass es tatsächlich in vielen Dienststellen noch immer kein Desinfektionsmittel, Handschuhe, Schutzmasken usw. gibt, können wir unseren Forderungen Nachdruck verleihen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

FCG POST FORDERT 15. MONATSGEHALT

Die FCG Post schließt sich der von Sozialpartnern und einigen Politikern erhobene Forderung zur Auszahlung eines 15. Monatsgehaltes für all jene Postlerinnen und Postler an, die tagtäglich an der „Front“ ihre Gesundheit zur Aufrechterhaltung unseres Gesellschaftssystems gefährden!

Trotz Krise werden nach wie vor von den Postlerinnen und Postlern, 4 Millionen Haushalte tagtäglich mit ihrer Post beliefert, das gehört auch finanziell abgegolten!!!

Und wie vom Bundeskanzler Sebastian Kurz gefordert, muss diese Bezahlung steuerfrei sein!!!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19

 

Zugehörige zur gefährdeten Gruppe im Bezug auf SARS2/Covid19

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Schutz.
Die Gesundheit und das Leben unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört in den Vordergrund gestellt.

Immer wieder erreichen uns Anrufe von Kolleginnen und Kollegen, welche auf Grund einer bereits bestehenden Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkung zur Gruppe der gefährdeten Personen auf Grund von SARS2/Covid19 gehören, mit der Anfrage wie sie sich schützen können.

Damit wir als FCG auch zum Schutz dieser Gruppe beitragen können, hier eine Hilfestellung.
Es gibt 2 Punkte:

1. Menschen welche zu einer Risikogruppe zählen und an Vorerkrankungen leiden, können besonders schwer krank werden, wenn Sie mit dem Coronavirus angesteckt werden. Nehmen sie daher sofort mit ihrem behandelnden Arzt Kontakt auf, dieser kennt ihr Krankheitsbild und ihren Krankheitsverlauf,  in den meisten Fällen ist ein Besuch der Arztpraxis nicht notwendig. Der Arzt entscheidet ob Sie aktuell arbeitsfähig sind oder nicht. Dabei werden ihre Tätigkeit und ihr Gesundheitszustand berücksichtigt. Wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung ausstellt, müssen Sie diese unverzüglich dem Arbeitgeber übermitteln.  Auch diese Übermittlung an den Vorgesetzten kann per Mail erfolgen und benötigt keinen persönlichen Kontakt oder ein Verlassen ihres geschützten Umfeldes.

Zu den Risikogruppen zählen:
– ältere Menschen (65+)
– Menschen mit chronischen Erkrankungen
Als chronische Erkrankungen nach aktueller Evidenz gelten:
+ (chronische) Atemwegs- bzw. Lungenerkrankungen inkl. COPD
+ Diabetes
+ Herzkreislauferkrankungen
+ Krebserkrankungen
+ Bluthochdruck
+ Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen

2.  Auch wenn sie grundsätzlich arbeitsfähig sind kann ihr Arzt empfehlen, dass Sie bestimmte Arbeiten nicht tun sollen. Wenn sie ihrem Arbeitgeber mit einer ärztlichen Bestätigung melden, dass Sei eine Vorerkrankung haben, die ihr Risiko erhöht, muss er laut Arbeitnehmerschutzgesetz Rücksicht darauf nehmen. Sie müssen ihre Vorerkrankung aber nur melden, wenn Sie das wollen.

Beispiel: Der Arzt bestätigt, dass eine Vorerkrankung vorliegt weshalb auf Grund des Coronavirus eine Zustellung derzeit nicht ohne Risiko möglich ist.

So könnte eine ärztliche Bestätigung aussehen:

Uns ist es ein großes Anliegen die Gesundheit sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, verstärkt natürlich all jener die in dieser Zeit mehr schutzbedürftig sind, sollte es trotz der ärztlichen Bestätigungen zu Problemen kommen, stehen die MitarbeiterInnen der FCG gerne zur Verfügung, bei Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Helpline unter 0800210099 wenden. Auch in Krisenzeiten mit der FCG

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Anweisung bzgl. der Zustellung nach dem Zustellgesetz

Von: WIEDNER Manfred <Manfred.Wiedner@post.at>
Gesendet: Montag, 23. März 2020 11:59
An: MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>
Betreff: Anweisung bzgl. der Zustellung nach dem Zustellgesetz

Sg. Herr Modliba!

Die Verunsicherung bei der Zustellung von RS Briefen ist groß. Hat man in den vergangenen Jahren die penible Einhaltung des Zustellgesetzes gefordert, wird diese Vorgangsweise durch die heutige Dienstanweisung völlig auf den Kopf gestellt.

Meine Fragen zum Schutz der Kollegenschaft:

  • Ist die neue Vorgansweise durch die Bundesregierung (Verordnung) auch rechtlich abgesichert?
  • Können sie aufgrund dieser Vorgangsweise ausschließen, dass nicht unsere Kolleginnen und Kollegen im Nachhinein belangt werden können?

Mit der Bitte um rasche Antwort, damit wir hier etwas mehr Klarheit und Sicherheit für die Betroffenen schaffen können.

Manfred Wiedner
Zentralausschuss

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Von: MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>
Gesendet: Montag, 23. März 2020 13:05
An: WIEDNER Manfred <Manfred.Wiedner@post.at>
Cc: ETTMAYER Anneliese <Anneliese.Ettmayer@post.at>; NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>; SCHAFFER Hermann <hermann.schaffer@post.at>
Betreff: AW: Anweisung bzgl. der Zustellung nach dem Zustellgesetz

Sehr geehrter Herr Wiedner,

ebenso wie die Post als Arbeitgeber hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass während der COVID19-Krise die Zustellung behördlicher Sendungen zum Schutz sowohl der Postmitarbeiter*innen als auch der Empfänger*innen dieser Sendungen auf eine kontaktlose Zustellung umzustellen ist, und das Zustellgesetz entsprechend geändert.

Die interne Dienstanweisung entspricht der gesetzlich vorgesehenen Vorgehensweise.

Freundliche Grüße

Robert Modliba

ÖAAB Generalsekretär

Liebe Mitstreiter!

Mein Mail an die Vorstände bzw. an Klubobmann August Wöginger hat nun eine erste Reaktion mit sich gebracht. Der Generalsekretär des ÖAAB, Christoph Zarits hat sich gemeldet ob meine Forderungen alle Maßnahmen zum Schutz der Kollegenschaft zu unternehmen, bereits nachgekommen wurde.

Nachdem ich von Seite des Vorstandes unverständlicherweise keine wie immer geartete Reaktion bekommen habe, wird er jetzt den direkten Kontakt zum Kabinett von Ministerin Elisabeth Köstinger suchen.

Unsere dringendsten Forderungen die per Verordnung des Ministeriums notwendig wären:

  • Die Zustellung auf das dringend notwendige Ausmaß zu reduzieren (keine Werbungen und blaue Post mehr!!!)
  • Alle Kolleginnen die in die Risikogruppe fallen sofort vom Dienst frei zu stellen
  • Alle Maßnahmen zum Schutz der Kollegenschaft sofort umzusetzen (Fürsorgepflicht)
  • Die Öffnungszeiten im Filialnetz auf das Minimum zu reduzieren!!!! (kein Samstagsdienst mehr)

Ich hoffe in den nächsten Tagen Antwort zu bekommen.

Liebe Grüße,
Manfred

Samstagsdienst im Filialnetz

Sg. Kuncier!

Ist es tatsächlich noch notwendig Postfilialen am Samstag zu öffnen? Die Kundenfrequenz ist auf ein ¼ gesunken. Alles anderen Branchen (z.B. die Tankstellen) reduzieren ihre Öffnungszeiten aufgrund des geringeren Kundenaufkommens massiv.

Ich darf sie daher ersuchen die Postfilialen bis auf Weiteres an Samstagen nicht zu öffnen. Wir sollten nicht unnötig die Kollegenschaft der Gefahr des Coronavirus aussetzen.

Mit der Bitte um Rückmeldung,

Manfred

Email Manfred Wiedner an den Vorstand

Von: WIEDNER Manfred <Manfred.Wiedner@post.at>
Gesendet: Donnerstag, 19. März 2020 21:28
An: PÖLZL Georg <Georg.Poelzl@post.at>; UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; OBLIN Walter <Walter.Oblin@post.at>
Cc: Wöginger, August <August.Woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Schutzwerdmittel für die Kollegenschaft! Angebote gibt es genug!!! Fürsorgepflicht für Mitarbeiter!

Sg. Herrn des Vorstandes!

Nachdem es einem milliardenschweren Unternehmen anscheinend leider nicht möglich ist, der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter nachzukommen, erlaube ich mir ihnen in diesem Mail einige Angebote von inländischen Anbietern zu übermitteln um rasch, diese zu bestellen, zu zahlen und zu verteilen!
Sollte es ihnen nicht möglich sein ersuche ich um Mitteilung, dann werde ich diese Maßnahmen veranlassen!

Leider sehe ich von ihnen keine Anstalten diese schwierige Situation gemeinsam im Sinne der Post und ihrer Bediensteten bewältigen zu wollen. Zu meinem Mail von gestern habe ich von den 6 Topmanagern dieses Unternehmens keine wie immer geartete Reaktion bekommen.
Ich habe daher auch mit Vertretern der Regierung Kontakt aufgenommen, damit sicher gestellt werden kann, dass der Postbetrieb auch noch in einigen Monaten funktionieren kann. 12000 Postler (9000 Zusteller und 2000 Filialmitarbeiter) werden Tag für Tag ohne ausreichende Schutzmaßnahmen, selbst in Quarantänegebiete geschickt.

Es scheint für mich nur eine Frage der Zeit zu sein, bis die ersten positiv getesteten Postler aufgrund ihrer Vorgansweise Realität werden. Ich kann nur hoffen, dass es durch diese Vorgansweise zu keinen Todesfällen kommt. Ich werde jeden Einzelnen von ihnen dafür zur Verantwortung ziehen. Denn es gibt auch einen Tag danach! Lesen sie den § 79a des BDG nach!

Die Regierung hat es begriffen. Koste es was es wolle! Ich denke nicht, dass der Finanzminister momentan auf die Dividende von 100 Millionen Euro von der Post AG angewiesen ist. Die klare Aussage ist, wir wollen Menschen schützen und Leben retten!!!

In diesem Sinne erwarte ich von ihnen allen ein Umdenken!!!

Herzlichst mit den besten Wünschen für viel Gesundheit ihnen und ihren Familien,

Manfred WIEDNER
FCG Post Zentralausschuss

Von: Werner Brabec CSE Clean Solution GmbH <brabec@cse-cleansolution.com>
Gesendet: Donnerstag, 19. März 2020 13:09
An: HINTERLECHNER Franz-Xaver <Franz.Hinterlechner@post.at>
Betreff: AW: Händedesinfektion

Guten Tag Herr Hinterlechner!

Wie heute kurz angesprochen, hatte wir heute mit unserem Produzenten einen Termin und können Ihnen folgendes anbieten:

• Flasche mit Sprühkopf 250ml Händedesinfektion
Preis: € 9,90/ Flasche
1 Palette = 1080 Flaschen
• Flasche mit Sprühkopf 100ml Händedesinfektion
Preis: € 7,90/ Flasche
1 Palette = 2592 Flaschen
• Flasche ohne Sprühkopf 1 Liter Flächendesinfektion
Preis: wird nachgereicht
Alle diese Produkte/ Gebinde fließen ab sofort in die Produktion ein und werden nach und nach lieferbar. Es muss jetzt nicht
zwangsweise 1 Palette sofort bestellt bzw. bezahlt werden. Es könnte durchaus eine Rahmenvereinbarung geben und die Ware
nach Fertigstellung Zug um Zug abgerufen werden.

Herr Hinterlechner, klingt das interessant für Sie? Gerade die Flaschen mit 100ml wären für Ihre Briefboten ideal!!!!

Vielen Dank und schöne Grüße,

Werner Brabec
Fachberater