Young Post Generation in Kärnten

Im Zuge der „FCG Tour de Kärnten“ haben Raimund Taschner vom Zentralausschuss und das kongeniale Personalausschuss Team mit dem Vorsitzenden, Adam Krampf, und seiner Stellvertreterin, Iris Trippolt auch die Zustellbasis 9800 Spittal an der Drau als Etappenziel gewählt.

„Welcome young post generation“ lautet das Motto – Die zahlreichen neuen, jungen MitarbeiterInnen sind von der Wichtigkeit des Beitritts zur Postgewerkschaft und den damit einhergehenden Vorteilen sowie über die Leistungen von Postsozial informiert worden.

Das FCG Team hat sich auch sofort den zahlreichen betrieblichen Herausforderungen wie Personalmangel mit den daraus resultierenden Dienstzusammenziehungen, Problemstellungen bei der Urlaubsabwicklung usw. angenommen.

 

Sachertorte in Salzburg

Anlässlich des Dienststellenbesuches vom FCG Vorsitzenden, Manfred Wiedner, im Verteilzentrum Wals-Sitzenheim wurde auch Kollegin Erika Pirker zu ihrem 50. Geburtstag gratuliert. Es hat schon Tradition, dass allen Kolleginnen und Kollegen in Salzburg zu ihrem runden Geburtstag von der FCG eine „schwarze“ Sachertorte bekommen.

Als Gratulanten stellte sich auch das einzige KV-Neu Personalausschussmitglied Österreichs, Franz-Xaver Hinterlechner und der Regionalverantwortliche der FCG ,Gerhard Herzog, ein.

Bei diesem schwülen Wetter haben sich die Kolleginnen und Kollegen auch über die Mineralwasseraktion gefreut, die im Zuge des Dienststellenbesuches durchgeführt wurde.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

Neue Anrechnung der Karenzzeiten

Seit Jahren fordern wir als FCG eine bessere Anrechnung der Kinder-Karenzzeiten. Tatsache ist, dass zurzeit noch immer etwa 44% der Kollektivverträge keine Anrechnung aufweisen. Dass es diese bereits in 56% der KVs gibt, ist ausschließlich der Verdienst der jeweiligen Fachgewerkschaft bei den KV-Verhandlungen.

Die langjährige frauenpolitische Forderung nach Anrechnung der Karenzzeiten wurde nun – dank Hartnäckigkeit und Ausdauer – für unsere jungen Mütter erfüllt.

Der Nationalrat hat Anfang Juli 2019 eine Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen! Diese Novelle führt nun zu einer Anrechnung von Karenzen für Geburten ab 1. August 2019 in vollem Ausmaß.

Achtung: der Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist nicht ident mit einer Karenz!!

Es werden ausschließlich Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz (= maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes) angerechnet!

Die Gesetzesänderung wirkt sich damit auch auf die Bemessung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und auf das frühere Erreichen der 6. Urlaubswoche aus.

Dies ist somit ein weiterer wichtiger Meilenstein zum Schließen des Gender Pay Gaps, der nach wie vor österreichweit rund 20% beträgt.

Ebenso gibt es während einer Karenz zur Kindererziehung nun keine Benachteiligung mehr bei Gehaltsvorrückungen.

Das bedeutet: zB bei Inanspruchnahme einer 2jährigen Karenzzeit hatte die Kindesmutter mit einer finanziellen Verschlechterung auf die gesamte Lebensverdienstsumme zu rechnen, da der mögliche „Gehaltssprung/Vorrückung/Umreihung“ nicht stattfand. Mit der nun beschlossenen Gesetzesnovelle zum Mutterschutzgesetz wurde diese unfaire Behandlung beseitigt!

MSchG §15f ab 01.08.2019

EU-Postdiensterichtlinie

Die Postrichtlinie von 2008 wird nun von der EU-Kommission evaluiert und die anerkannten Sozialpartner, UNI (sozialdemokratische Gewerkschaften) und die CESI (freie und unabhängige Gewerkschaften) sind nun eingeladen eine Stellungnahme abzugeben. Schön, dass es auf internationaler Ebene gelingt, an einem gemeinsamen Papier zu arbeiten und dieses auch zu verabschieden.

Daher ist der Präsident des Europäischen Berufsrates von CESI, Manfred Wiedner nach Brüssel gereist um die letzten offenen Fragen zu erörtern.

Einige der wesentlichen Fragen sind:

Wie kann eine nachhaltige Bereitstellung universaler Postdienste im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung, veränderten Verbraucherwünschen und neuen Technologien sichergestellt werden?

Was sind die Auswirkungen der EU-Postdiensterichtlinie auf Marktöffnung, Dienstleistungsqualität und die nachhaltige Bereitstellung von universalen Postdiensten?

Ist die EU-Postdiensterichtlinie mit guter Beschäftigung und guten Arbeitsbedingungen kompatibel?

Aus Sicht der Arbeitnehmer gehört die Postdiensterichtlinie umgehend geändert, die Regulierungsbehörden aufgewertet, ein fairer Wettbewerb rechtlich sicher gestellt und menschenwürdige Arbeitsbedingungen bei gleicher Bezahlung nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes politisch abgesichert, sagt Manfred Wiedner. Auch die Verschriftung von CO2 neutraler Produktion und der Einsatz von E-Fahrzeugen ist ihn ein besonderes Anliegen.

Das fertige Positionspapier der beiden anerkannten Organisationen von UNI und CESI wird selbstverständlich zeitgerecht veröffentlicht werden.

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Tags im Museum

Das Post-und Telegraphenmuseum im steirischen Eisenerz ist nicht nur das größte dieser Art in Mitteleuropa, sondern hat auch sehr viel für die Besucherinnen und Besucher zu bieten: Einerseits können kulturell hochwertige Exponate bestaunt werden und andererseits wird auch ein spezielles, historisches Wissen an Jung und Alt weitergegeben.

Raimund Taschner vom Zentralausschuss hat dem „Mister Postmuseum“ Fritz Schwaiger mit seinem Vereinsteam einen Überraschungsbesuch abgestattet und hat dabei auch die stetige Unterstützung für dieses einzigartige Kulturgut zugesagt.

Derzeit läuft noch die interessante Sonderausstellung „Die Eisenerzer Skisprunglegende Reinhold Bachler “ bis 31.Oktober 2019.- Ein Besuch zahlt sich wahrlich aus.

Weitere Infos: www.postmuseum.at

Wanderparadies Kitzbühel

Wanderparadies Kitzbühel

Über 1.000 Kilometer perfekt gewartete Wege machen Kitzbühel zu einem idealen Wanderparadies. Lassen Sie sich in die schönsten Regionen der Gamsstadt führen und entdecken Sie die Einzigartigkeit Tirols.

Reisezeitraum: ab sofort – 31.10.2019

EUR 36.- / Nacht & Person bis zu 3 Nächten Aufenthalt
EUR 34.- / Nacht & Person ab 4 Nächten Aufenthalt

  1. tägliche Anreise außer Sonn- & Feiertag; Mindestaufenthalt 3 Nächte
  2. Angegebene Preise pro Nacht und Erwachsener inklusive aller Abgaben und Steuern.
  3. Kinderermäßigungen:
    • Kinder bis 3,9 Jahre im Zimmer der Eltern gratis
    • Kinder von 4 – 15,9 Jahre: – 50 %
    • Kinder ab 16 Jahre: Vollzahler
  1. alle Ferienzimmer verfügen über Aufenthaltsräume, Kochgelegenheiten
  2. Bett- & Frotteewäsche vorhanden
  3. FÜR ALLE FERIENZIMMER GILT DIE BETTENANZAHL IM GEBUCHTEN ZIMMER ALS BINDEND. DAS BEDEUTET, DASS EINE ÜBERBELEGUNG (z.B. 3 Personen in einem Zweibettzimmer) NICHT ZULÄSSIG IST. Derartig getätigte Reservierungen können von der zentralen Buchungsstelle storniert werden.
 

SOMMERAKTION:

Bei einem Aufenthalt

ab 4 Nächten gibt es einen Restaurantgutschein

in der Höhe von EUR 20.- * einzulösen im Huberbräu-Stüberl.*

Das urige Huberbräu-Stüberl verwöhnt seine Gäste mit traditionellen österreichischen Gerichten und typischen Tiroler Schmankerln.
*Einmalig pro Person und Aufenthalt; gültig für Aufenthalte bis 20.10.2019 (letzte Abreise)

Mehr auf www.postsozial.at

Die Begegnung der besonderen Art

Im hundertsten Lebensjahr hatten wir die Ehre Josef Mann zur 80jährigen Mitgliedschaft zur Gewerkschaft und zum längjährigsten Mitglied der GPF (Beitrittsdatum 1.6.1946) zu gratulieren. Es war aufregend dem hellwachen Zeitzeugen zuzuhöhren. Im besten gesundheitlichen Zustand hat er von seinem Leben, seinen Erfahrungen und seinen Niederschriften (ohne Brille) vorgelesen. Und die Gratulanten, allen voran der Bundesvorsitzende der FCG ,Manfred Wiedner, der Bundesvorsitzende der Pensionisten ,Hans Brandstetter, das gesamte FCG Team vom PA Wien, NÖ und dem Burgenland, Andres Soretz, Andreas Bortolotti, Christian Franz, Egon Grüner und die Bezirksgruppenverantwortlichen von Horn, Franz Felkl und Friedirch Schmutz lauschten dem Jubilar aufgeregt.

Neben Wein, der Ehrenurkunde von Präsidenten des ÖGB ,Wolfgang Kazian, gab es auch einen Golddukaten sowie vom Koll. Wiedner überreicht das kleine goldene FCG Posthorn, sowie eine FCG Post und Telekom Uhr. Der Jubilar Josef Mann wünschte sich, dass eines Tages bei seinem Begräbnis mit diesem FCG Horn „Trari Trara die Post ist da“ gespielt werden sollte.

Einige Daten die fast unglaublich erscheinen:

Posteintritt: 1. September 1937

Mitglied bei der Deutschen Arbeitsfront (Gewerkschaftsvereinigung) seit Juli 1939

Sein Gelöbnis musste er noch auf den „Führer“ am 21.6.1939 ablegen.

Nach dem Krieg ( 3 Jahre in Russland und dann in Gefangenschaft) kam er wieder zur Post, wo er am 1.6.1978 auch in Pension ging.

Wieviel er verdient hat? Zu Beginn 30,– Schilling im Monat, also etwas mehr wie 2 Euro heute. Und er meinte noch, er hatte Glück denn die meisten Menschen waren Ende der 30er Jahre überhaupt arbeitslos.

Auch die Geschichte, dass der Leiter des Postamtes von Ziersdorf, weil er Mitglied der Heimatfront war sofort entlassen und durch ein Mitglied der NSDAP ersetzt wurde war interessant. Nach dem Krieg wurden diese Personen allerdings sofort wieder ausgetauscht. Man hätte ihm noch lange zuhören können…….

Wir wünschen diesem außergewöhnlichen Mann, Kollegen Josef Mann noch viele Jahre in Gesundheit und Lebensfreude.

Egal in welchem Alter, wir werden

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.            

 

What else?

Gekühlte Nescafe-Dosengetränke und leckere Schaumrollen. So gesehen und geschehen in der Zustellbasis 8344 Bad Gleichenberg. Die beiden Betriebsräte/Personalvertreter Raimund Taschner und Christian Höllerbauer haben die dortigen MitarbeiterInnen mit Nescafe-Dosen beglückt. In perfekter Ergänzung hat eine neue Kollegin ihren Einstand auf der Zustellbasis mit selbstgebackenen, schmackhaften Schaumrollen absolviert.

Beim Genuss dieser Gaumenfreuden sind auch sehr viel interessante Informationen wie zum Beispiel zur mehrstufigen Systemisierung, zur Anrechnung der Vordienstzeiten, zu den Leistungen von Postsozial usw. an die Kolleginnen und Kollegen kommuniziert worden.

Wer gemeinsam arbeitet, darf auch einmal feiern!

Der Vorsitzende des Personalausschusses Kärnten Adam Krampf hat zum Villacher Kirchtag geladen und an die 50 Kolleginnen und Kollegen sind der Einladung gefolgt. Unter den Ehrengästen war auch der Bundesvorsitzende Manfred Wiedner und der VPA Vorsitzende aus Graz Martin Pieler, der ebenfalls ein gebürtiger Villacher ist.

Neben den vielen postalischen Gesprächen kam jedenfalls der Spaß auch nicht zu kurz. Alle freuen sich bereits wieder auf eine Wiederholung im nächsten Jahr.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Besoldungsreform 2019 +Anträge+ Sonderausgabe GÖD

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Besoldungsreform 2019
Antragsformulare

Rund 70 % der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Für etwa 30 % der Betroffenen ändert sich nichts.
Die meisten Betroffenen müssen keinen Antrag stellen, um Zeiten vor ihrem 18. Lebensjahr als zusätzliche Vordienstzeiten geltend zu machen. Die Berücksichtigung erfolgt durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen von Amts wegen.

Davon nicht erfasst sind lediglich folgende vier Gruppen von Personen. Diese müssen einen Antrag stellen, um eine allfällige Verbesserung des Besoldungsdienstalters zu erreichen. Bei allen anderen Personen ist die Stellung eines Antrags weder sinnvoll noch notwendig.
1) Personen, die seit weniger als 3 Jahren nicht mehr im aktiven Dienststand sind. Präziser formuliert handelt es sich um Personen,
➢ die sich am 8. Juli 2019 nicht im Dienststand befunden haben (z. B. wegen Ruhestand, Pension, Austritt oder Kündigung) und
➢ deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte und
➢ die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 in das neue System übergeleitet wurden (= ein Besoldungsdienstalter haben) und
➢ deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind (= 3 Jahre rückwirkend ab Antragstellung).
In diese Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb der letzten drei Jahre in den Ruhestand getreten oder in Pension gegangen sind. Aufgrund der Verjährungsfrist können Personen keinen Antrag stellen, die vor dem Juli 2016 in den Ruhestand getreten / in Pension gegangen sind oder deren Dienstverhältnis vor dem Juli 2016 geendet hat.
Achtung: Personen, die am 1. August 2016 in den Ruhestand getreten / in Pension gegangen sind bzw. deren Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt geendet hat, müssen, um allfällige Ansprüche zu wahren, den Antrag jedenfalls bis Ende Juli 2019 an die Dienstbehörde / die Personalstelle stellen. Alle Personen, die nach diesem Zeitpunkt in den Ruhestand getreten / in Pension gegangen sind oder deren Dienstverhältnis nach diesem Zeitpunkt geendet hat, sollten den Antrag so schnell wie möglich stellen. Ehemalige Vertragsbedienstete sollten gleichzeitig einen zusätzlichen Antrag an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen.

Antrag 1a

2) Personen, deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags nach dem 30. August 2010 und vor dem 12. Februar 2015 erfolgte und bei denen Zeiten im öffentlichen Interesse nur deshalb nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die für die jeweilige Verwendungsgruppe geltenden Höchstgrenzen (z. B. bei A1 und A2 fünf Jahre, bei A3 drei Jahre, bei A4 und A5 zwei Jahre) überstiegen. Es kann sich also nur um Personen handeln, die das jeweilige Maximum angerechnet bekommen haben.

Antrag 2a

3) Personen, deren erstmalige Festsetzung des Besoldungsdienstalters nach dem 11. Februar 2015 erfolgte und bei denen berufseinschlägige Zeiten nur deshalb nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die Höchstgrenzen von zehn Jahren überstiegen. Es kann sich also nur um Personen handeln, die bereits zehn Jahre an berufseinschlägigen Zeiten angerechnet bekommen haben und über weitere solche Zeiten verfügen.

Antrag 2

4) Personen, deren erstmalige Festsetzung des Besoldungsdienstalters nach dem 11. Februar 2015 erfolgte und deren Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten in geringerem als dem tatsächlich geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten berücksichtigt wurden (weil sie das bisher festgesetzte Höchstausmaß von 6 Monaten oder im Falle des Zivildienstes von 9 Monaten überstiegen) oder bisher gar nicht angerechnet wurden (wie beispielsweise Milizübungen, freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste, Wehrdienstzeiten als Zeitsoldat, Einsatzpräsenzdienst oder Aufschubpräsenzdienstzeiten, außerordentliche Übungen oder Auslandseinsatzpräsenzdienstzeiten).

Antrag 4a

 

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.