100 Euro Teuerungsprämie: Teil 1

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die FCG Aktion „Sonderbelohnung“ und „Belastung runter“ wurde von fast 10.000 Kolleg*innen unterstützt. Wir haben diese Unterschriften dem Generaldirektor übergeben und eingefordert, eine Reihe von Verbesserungen umzusetzen.

Seit dem Zeitpunkt wurde die Prämie für Abstellgenehmigungen, sowie Verbesserungen für überregionale Springer in Form von Dienstanweisungen veröffentlicht.

Jetzt wird eine Teuerungsprämie von bis zu 100 Euro steuerfrei ausbezahlt werden, wobei jeder betroffene Mitarbeiter*in ein Schreiben vom Vorstand und Personalvertretung erhalten wird.

Am 24. Oktober finden weitere Gespräche statt, bei denen zu erwarten ist, dass eine zusätzliche Zahlung vereinbart werden kann.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

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Höhe der Teuerungsprämie:

Für Vollzeitkräfte und bei Teilzeitkräften ab einer Wochenstundenleistung von 20 Stunden beläuft sich die Teuerungsprämie auf bis zu 100,00 EUR. Für Teilzeitkräften mit einer geringeren Wochenstundenleistung als 20 Stunden belaufen sich die Teuerungsprämie auf bis zu 75,00 EUR. Die Teuerungsprämie ist abgabenfrei = „Nettozahlung“!

Der erste Teilbetrag soll mit den Anweisungen im Dezember 2022 unter folgenden Kriterien zur Auszahlung gelangen:

  • Entsprechende Qualität bei der Abwicklung des Klimabonus und bei der Bundespräsidentenwahl bewertet durch die Führungskraft
  • Aliquotierung nach dem Verhältnis der tatsächlich geleisteten Arbeitstage zu den Sollarbeitstage“ (ganzzahlig gerundet) im Zeitraum vom 5. September bis 31. Oktober 2022.
  • Zum Zeitpunkt der Prämienauszahlung muss das Dienstverhältnis noch aktiv

 

Zielgruppe für die Teuerungsprämie:

  • Alle Mitarbeiter*innen der Distribution: Zusteller (Paket/Verbund/Brief), Vorsortierkräfte, Hilfskräfte, Teamleiter, Gebietsleiter-Assistenz – d.h. alle Mitarbeiter*innen unter dem Gebietsleiter (nicht mehr enthalten)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Transportlogistik: LKW-Lenker, Hilfskräfte bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Logistikzentren (Brief/Paket): Hilfskraft, Schichtleiter bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Filialen: Universalschalterdienst, A1-Spezialberater, Filialleiter, Hilfskraft, bis inklusive zum Knotenleiter – d.h. unterhalb des Verkaufsleiters ohne Mitarbeiter die der bank99 AG zur Verfügung gestellt sind (Bankberater)
  • Alle Mitarbeiter*innen des Postkundenservice: Agent bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen des Business Kunden Service: Agent bis inklusive Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Mitarbeiter*innen des Postarbeitsmarktes, die in den o.a. Bereichen tätig sind und ihren Dienst versehen
  • Mitarbeiter*innen der Post 108 Beteiligungs- & Dienstleistungs GmbH, die in den o.a. Bereichen tätig sind und Dienst versehen.